Staatsangehörigkeit bei dem Geburt
Wurde im Januar auch darüber diskutiert, die Staatsbürgerschaft bei der Geburt zu erhalten, wenn die Eltern seit 5 Jahren in Deutschland sind, oder hat man diesen Punkt aus dem Gesetz gestrichen?

Sehr geehrte Frau I.
danke für Ihre Frage.
Teil der Staatsangehörigkeitsreform ist weiterhin (und wie im Koalitionsvertrag vereinbart), dass Kinder ausländischer Eltern, die seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Daran wurde nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir