Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 14.07.2025

Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 14.07.2025

Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.

Frage von Zoltán U. • 06.06.2025
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.07.2025

Jetzt sprechen Sie aber zu Recht die Themen Rechtssicherheit und Signalwirkung an. Ein besonderes Problem dabei ist, dass der bisherige Entwurf keine Übergangsregelung schafft.

Frage von Zoltán U. • 06.06.2025
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.07.2025

Jetzt sprechen Sie aber zu Recht die Themen Rechtssicherheit und Signalwirkung an. Ein besonderes Problem dabei ist, dass der bisherige Entwurf keine Übergangsregelung schafft.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.07.2025

Bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen gegenüber dem Landesamt für Einwanderung ist es natürlich immer Ihr Recht, sich im Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.06.2025

Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

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