Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.04.2024

Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.06.2024

ich muss Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (je nachdem welches Land dies ist) und Ihre deutsche nicht abgegeben haben, dies zu Unrecht erfolgt ist und Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit damit eigentlich verlieren.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.04.2024

Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 17.06.2024

Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor

Hakan Demir
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SPD
• 16.04.2024

Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.

Hakan Demir
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SPD
• 02.07.2024

Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.

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