Frage von Nara I. • 27.02.2025
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.02.2025

Grundsätzlich ist es so, dass auch bei ungeklärter Identität und Abstammung eine Einbürgerung möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dafür das sogenannten Stufenmodell entwickelt, das den Identitätsnachweis bei Unmöglichkeit der Passbeschaffung auf alternativem Wege ermöglicht

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.02.2025

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.

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