Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 30.04.2024

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Um Rechtssicherheit zu haben, warten Sie doch noch die wenigen Tage und stellen Ihren Antrag ab dem 27. Juni.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.04.2024

Der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlussgrund bei der sogenannten Anspruchseinbürgerung. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung (unter engen Ausnahmen) nur, wenn Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (also beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) bezogen werden. Was bei der Lebensunterhaltssicherung allerdings immer vorgenommen wird, ist eine Prognoseentscheidung zu Ihrer zukünftigen Lebensunterhaltssicherung.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.04.2024

Es kann aber sein, dass sich Ihr zuständiges Amt einfach ein Bild machen möchte, ob Sie beispielsweise neben dem Studium schon in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung zur Lebensunterhaltssicherung wird nämlich auf Basis einer Prognoseentscheidung getroffen, sodass die Information über einen möglichen Nebenjob relevant sein könnte.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland für ehemalige Deutsche ist nach § 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bereits jetzt schon möglich

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse