Hakan Demir
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Frage von Kenan D. •

Beziehe Krankengeld (Genesung leider aktuell nicht im Sicht) kann/darf ich so Einbürgerungsantrag stellen ?

Hallo Demir, ich habe ca.24 Jahre darauf gewartet das auch die Türkischen Bürger dieses recht auf doppelte Staatsbürgerschaft bekommen jetzt wo das neue Gesetz am 27.06.2024 in Kraft treten wird habe ich leider meine Arbeit verloren wo ich durchgehend ca. 7 Jahre Vollzeit gearbeitet habe, während meiner Arbeitsunfähig/Krankzeit wurde ich gekündigt am 31.12.2023 (ich habe ca.25 Jahre Rentenbeiträge gezahlt)! Ich beziehe aktuell immer noch Krankengeld ! Arbeitssuchend bzw. Arbeitslosgeld 1 Antrag konnte nicht gestellt werden da ich leider immer noch Krank bin und das gesetzlich nicht möglich ist !

Kann ich bei meiner aktuellen Lage einen Antragstellen auf Einbürgerung ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer persönlichen Situation.

Wie Sie zu Recht schreiben, konnte mit dem Gesetz ein großer Erfolg erzielt werden: in Zukunft ist die doppelte Staatsangehörigkeit unabhängig von der Herkunft möglich. Bereits unter der bisherigen Rechtslage wurden über 70 % der Einbürgerung unter HInnahme der Mehrstaatigkeit bewilligt. Dabei gab es aber große Unterschiede zwischen EU-Staaten (Mehrstaatigkeit immer erlaubt), Staaten mit hoher Beibehaltungsquote und Ländern wie der Türkei, Vietnam oder der Ukraine, wo nur eine Minderheit der Menschen ihren alten Pass behalten durfte. Ich habe mich lange gegen diese Ungleichbehandlung eingesetzt und bin froh, dass dieses wichtige Gesetz dank der Entscheidung der Ampel-Regierung bald in Kraft tritt. 

Nun zu Ihrem Fall: der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlussgrund bei der sogenannten Anspruchseinbürgerung. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung (unter engen Ausnahmen) nur, wenn Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (also beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) bezogen werden. Was bei der Lebensunterhaltssicherung allerdings immer vorgenommen wird, ist eine Prognoseentscheidung zu Ihrer zukünftigen Lebensunterhaltssicherung. Es ist also wichtig, Ihre Situation - inkl. der anhand Ihrer Erwerbsbiographie guten Perspektive auf einen neuen Job - ausführlich darzustellen. Ich würde Ihnen empfehlen, hierzu mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) bei Ihnen vor Ort Kontakt aufzunehmen. (hier der Link zur Suche der Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) 

Sollte im Rahmen der Anspruchseinbürgerung die Lebensunterhaltssicherung zur Hürde werden, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, trotz Ihrer krankheitsbedingten Arbeitslosigkeit eingebürgert zu werden: die Ermessenseinbürgerung. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat sich klar dafür ausgesprochen, dass Behörden auf die Ermessenseinbürgerung besonders dann zurückgreifen sollen, wenn Menschen unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können und "alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare" unternehmen, um ihren Lebensunterhalt doch wieder dauerhaft selbst sicherzustellen. Auch Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit sollen dabei - neben anderen Gruppen wie Alleinerziehenden oder pflegenden Angehörigen - berücksichtigt werden. Den genauen Beschluss können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf (S. 9). 

Es gibt also richtigerweise weiterhin die Möglichkeit, dass auch Menschen in schwierigen Situationen die Chance auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben. 

Abschließend wünsche ich Ihnen noch alles Gute für Ihre Genesung. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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