Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Und: Ein Sprachnachweis auf dem Niveau C1 ist die notwendige Bedingung einer beschleunigten Einbürgerung nach bereits drei Jahren. Zusätzlich dazu müssen besondere Integrationsleistungen nachgewiesen werden, die die Einbürgerungsbehörde beurteilt.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Sie hatten während Ihres Bundesfreiwilligendienstes ja einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Dieser wird Ihnen als Voraufenthaltszeit anerkannt.

Frage von Naciye C. • 07.05.2024
Hakan Demir
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SPD
• 07.05.2024

Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.

Hakan Demir
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SPD
• 03.07.2024

Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.

Hakan Demir
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SPD
• 06.05.2024

Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.

Frage von Dirk T. • 04.05.2024
Hakan Demir
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SPD
• 07.05.2024

Wenn das Gesetz zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, wird der vollständige Text auch auf der Seite des Bundesamtes für Justiz verfügbar sein

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