Die Staatsangehörigkeitsreform sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder künftig automatisch den deutschen Pass erhalten, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Haben die Eltern lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, so können die Kinder nicht ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
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