Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.