Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.

Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.05.2023

Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse