Hakan Demir
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD

Der Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird sich leider noch in die spätere Phase der Sommerpause verschieben

Hakan Demir
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD

Sie haben Recht, dass der Gesetzgebungsprozess schon länger als geplant dauert, aber die Bundesregierung ist nach meiner Auffassung auf einem sehr guten Weg

Hakan Demir
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD

Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten

Hakan Demir
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD

Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen

Hakan Demir
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD

Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen

Hakan Demir
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD

Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können