Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 01.08.2023

Diese Möglichkeit ist – wie Sie ebenfalls zu Recht anmerken – auch für andere Gruppen relevant, z.B. für bereits eingewanderte Fachkräfte oder für Deutsche mit ausländischen Eltern. Für diese Gruppen bleibt aber erst einmal die aktuelle Rechtslage ausschlaggebend, nach der eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegen muss, um den Elternnachzug zu ermöglichen.

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Der Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird sich leider noch in die spätere Phase der Sommerpause verschieben

Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Sie haben Recht, dass der Gesetzgebungsprozess schon länger als geplant dauert, aber die Bundesregierung ist nach meiner Auffassung auf einem sehr guten Weg

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen

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