Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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