Frage von Nazir N. • 18.09.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.09.2023

Die besonderen Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, beurteilen die jeweiligen Einwanderungsbehörden eigenständig

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 25.09.2023

Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.

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