Was soll ich tun, wenn die LEA mir ständig eine falsche Antwort gibt? Thema über Berechnung der Aufenthaltszeit für Einbürgerung
Lieber Hakan Demir,
ich werde mich für die Einbürgerung bewerben und hatte eine Frage zur Berechnung der Aufenthaltszeit. Ich habe die Antwort gefunden, sie beginnt mit dem Einreisestempel in Ihrem Reisepass mit Ihrem nationalen Visum des Typs D
Die gleiche Frage habe ich der LEA Berlin Abteilung S über das Kontaktformular gestellt. Ein Sachbearbeiter antwortete jedoch anders: Die Zeit beginnt, wenn Sie die Aufenthaltskarte erhalten.
Ich habe mich erneut mit der LEA in Verbindung gesetzt und mir wurde gesagt, dass der Einreisestempel mit dem nationalen Visum gültig ist und ich habe einen Link geschickt, der erklärt, was legal ist.

Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen gegenüber dem Landesamt für Einwanderung ist es natürlich immer Ihr Recht, sich im Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.
Alternativ können Sie sich auch an den Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten Alexander Oerke wenden. (https://www.berlin.de/buerger-polizeibeauftragter/ombudsstelle/) Der Beauftragte ist bei Problemen mit allen Berliner Behörden ansprechbar, sichtet Fälle und versucht in der Regel eine vermittelnde Position einzunehmen, um eine Lösung herbeizuführen. Als Berliner SPD haben wir uns für die Einrichtung dieser Stelle eingesetzt, weil es aus unserer Sicht wichtig ist, dass Bürger:innen im Umgang mit Behörden im Zweifelsfall eine unabhängige Stelle hinzuziehen können und weil viele Fälle dank eines externen Blicks auch ohne Klage zufriedenstellend lösbar sind. Der Beauftragte kann aber eine rechtliche Vertretung oder den Klageweg ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir