Was passiert, wenn die Einbürgerungsurkunde verloren geht? Wir fordern dringend eine Verbesserung in dieser Angelegenheit.
Einbürgerungsurkunde liegt jedoch in der Natur des Menschen, dass dieses Dokument verloren gehen oder durch einen Fehler physisch beschädigt werden kann (die Urkunde ist übrigens auch sehr leicht).
Personen, die durch Geburt oder statt durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, sind den eingebürgerten Personen gleichgestellt. Sie benötigen jedoch keine Einbürgerungsurkunde. Wenn eingebürgerte Personen ihre Urkunde verlieren, ist es jedoch nicht möglich, ohne diese einen neuen Personalausweis oder Reisepass auszustellen. Personen, die ihre Staatsangehörigkeit nicht durch Einbürgerung erworben haben, haben dieses Problem nicht. Wie können wir gleich behandelt werden? In diesem digitalen Zeitalter sollten wir nicht mehr nur von einem Stück Papier abhängig sein.
Die Ausländerbehörde Berlin hat dieses Problem auf ihrer Website nicht geklärt. Ich frage mich, was passiert, wenn jemand seinen Ausweis verliert und einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte.

