Hallo, kann man mit Aufenthaltstitle nach paragraph 16g eingebürgert werden?

Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Frage.
Ja, dieser Aufenthaltstitel ist nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Alle Voraussetzungen zur Einbürgerungen finden Sie hier: https://www.einbuergerung.de/fragebogen.php#quickcheck
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
Weitere Fragen an Hakan Demir

Für die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es seit der Reform im letzten Jahr von deutscher Seite keine Einschränkungen mehr - egal ob man als Kind ausländischer Eltern in Deutschland aufwächst, sich als Migrant:in in Deutschland einbürgern lässt oder als Deutsche/r im Ausland eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt.

Falls Sie selbst von einer möglichen Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung betroffen sind, würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Situation auch den zuständigen Abgeordneten von der CDU/CSU zu schildern. Es ist immer gut, wenn alle Regierungsparteien über die negativen Folgen einzelner Gesetze informiert sind.

Die Anwendungshinweise sind inzwischen veröffentlicht und beispielsweise hier frei zugänglich:

In Bezug auf die 3-Jahres-Einbürgerung muss natürlich noch geklärt werden, wie mit laufenden Verfahren umgegangen wird.