Hallo, gehört ein freiwilliges soziales Jahr als ehrenamtliche Arbeit? Spielt das eine Rolle in der Einbürgerung

Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Voraussetzungen für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren. Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann hier sicherlich als ein Aspekt herangezogen werden. Im Gesetz ist das bewusst offengelassen. Die Behörden vor Ort sollen die Möglichkeit haben, bei besonderen Leistungen die Voraufenthaltszeit zu verkürzen. Der Regelfall wird aber die Einbürgerung nach 5 Jahren sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir