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Frage von Sebastian S. •

Frage an Gustav Herzog von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herzog,

Sie sagen es bereits selbst: "Die Aufklärung des Attentats auf die Regionalzüge in Spanien (über 190 Tote) gelang nur durch die Rückverfolgbarkeit der Verbindungsdaten!"

Hat die Rückverfolgbarkeit der Daten das Attentat und damit die 190 Tote verhindert? Nein.

Was also bringt die Vorratsdatenspeicherung im präventiven Sinne? Nichts. Außer dass Begehrlichkeiten geweckt werden -- nicht nur von Seiten der Sicherheitsbehörden. Es ist eine Frage der Zeit, wann sich die Wirtschaft für diese Unmengen an Kommunikationsdaten ihrer Kunden interessiert.

Zu Ihrer Bemerkung: "Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie lange Ihre Geschäftspartner und Ihre Telekommunikationsanbieter Ihre Daten schon jetzt speichern?"

Vorausgesetzt mein Internetanbieter speichert meine Verbindungsdaten, beweist dies nur, dass Ihre Vorstellungen beim Gesetzesentwurf rein normativer Natur sind. Denn ein Speichern von Verbindungsdaten ist nur zu Abrechnungszwecken erlaubt -- bei Anbietern von Flatrates (egal ob Telefon- oder Datenflatrates) ist demnach jedwede Speicherung seitens der Anbieter illegal. Es ist allerdings bekannt, dass große Kommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten ihrer (Flatrate-) Kunden speichern; wie ja auch bereits ihre Frage impliziert. Beispielsweise speichert auch das BKA Kommunikationsspuren ihrer Webbesucher -- illegal, wie bereits mehrere Gerichte festgestellt haben, als es um die Aufzeichnung von Kommunikationsspuren von Besuchern auf Websites der Bundesministerien ging.

Was soll ich also von einem normativen Gesetz halten, dessen Rahmen bei der erstbesten Gelegenheit durch die Realität der Begehrlichkeiten gesprengt wird?

Mit freundlichem Gruß
Sebastian Schwaner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwaner, sehr geehrter Herr Gorges, sehr geehrter Herr Herding,

Sie alle gehen kritisch auf meine Äußerungen zur sog. Vorratsdatenspeicherung ein, daher bietet sich eine gemeinsame Antwort an Sie für mich an.

Ihnen ist bekannt, dass die Entscheidungsfindung für die Ausgestaltung des Gesetzes mit einer langen und intensiven Diskussion verbunden war- mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Verfassungsrechtlern, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, innerhalb der Parteien, in den Fachgremien und nicht zuletzt im Plenum des Deutschen Bundestages.
Als Resultat dieses Diskussionsprozesses haben wir viele Hürden für die Strafverfolger deutlich höher gehangen als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Diese Hürden waren für mich eine wesentliche Voraussetzung, unter der ich dem Gesetz zustimmen konnte. Ich verweise nochmals auf die Seite des Justizministeriums.

Ich habe deutlich in der von Ihnen kritisierten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Verantwortung der Politik ist, die Sicherheit des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in Einklang zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass uns dies gelungen ist.

Wir haben die Pflicht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, ihre Bedenken in Entscheidungen einzubeziehen- aber nicht das Recht, die Augen vor den rasanten technischen Fortschritten bei der Planung und Durchführung schwerster Straftaten zu verschließen und demzufolge politisch nicht darauf zu reagieren.

Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB