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Gustav Herzog
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Frage von Jörg Thomas M. •

Frage an Gustav Herzog von Jörg Thomas M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herzog,

besteht innerhalb der SPD Fraktion im Bundestag weiterhin ein erkennbares Bemühen ein "No Spy Abkommen" zwischen der BRD und den USA, sowie England auszuhandeln? Oder ist das Thema wegen Desinteresse seitens der Anglo- Amerikaner vom Tisch? Was unternimmt die SPD Fraktion in Bundestag um die Bürger dieses Landes vor der weiteren, massenhaften Ausspähung durch Geheimdienste sogenannter "befreundeter" Staaten zu schützen? Wie weit ist die Arbeit des "NSA Untersuchungsausschusses" gediehen? Liegen bereits Ergebnisse vor? Welche konkreten Maßnahmen werden innerhalb der SPD Fraktion diskutiert, um die Spionage, insbesondere auch die Wirtschaftsspionage der Amerikaner und Engländer künftig zu erschweren, bzw zu unterbinden? Gibt es Anstrengungen, die bereits genehmigte Zusammenarbeit deutscher Firmen mit der NSA zu widerrufen, sowie Bemühungen das geplante NSA Zentrum (in der Nähe von Frankfurt?) zu verhindern?

Mit freundlichem Gruß

Jörg T. Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Fragen, die ich gerne beantworte.

Ich kann Ihren Unmut über den Abhörskandal gut nachvollziehen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wurde ausgenutzt und schwer beschädigt. Dass auf rechtswidrigem Wege Daten erhoben und ausgewertet werden, darf und werden wir nicht akzeptieren. Fest steht, dass die IT-Sicherheit eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrung der Freiheitsrechte ist.

Angesichts der mehr als zögerlichen Haltung der schwarz-gelben Bundesregierung im Sommer haben wir die Verpflichtung zur weiteren Aufklärung im Koalitionsvertrag festgeschrieben und uns darauf verständigt, im Zuge dessen ein verbindliches Abkommen auszuhandeln: „Wir drängen auf weitere Aufklärung, wie und in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Regierung ausspähen. Um Vertrauen wieder herzustellen, werden wir ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandeln. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser Ausspähung geschützt werden.“ (S. 149)

Auf einen fraktionsübergreifenden Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linksfraktion hin (Drucksache 18/843), hat der Bundestag Ende März einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt. Der Auftrag des Ausschusses ist, zu klären, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang durch Nachrichtendienste der Staaten der so genannten Five Eyes (USA; England, Kanada, Australien, Neuseeland) eine Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge (einschließlich Inhalts-, Bestands- und Verkehrsdaten), deren Inhalte sowie sonstige Datenverarbeitungsvorgänge (einschließlich Internetnutzung und angelegter Adressverzeichnisse) von, nach und in Deutschland auf Vorrat oder eine Nutzung solcher durch öffentliche Unternehmen durch eben diese Staaten oder private Dritte erfasster Daten erfolgte bzw. erfolgt.

Einen Schwerpunkt seines Untersuchungsauftrags bildet die Frage, inwieweit deutsche Behörden an den Praktiken der NSA beteiligt waren, diese billigten oder davon Kenntnis hatten. Hierzu wird der Ausschuss Akten auswerten und Zeugen befragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür
Die vor einiger Zeit in Medienberichten erörterte Zusammenarbeit von deutschen Behörden mit IT-Firmen, die auch für die NSA tätig sind oder waren (z.B. CSC), hat das Bundesinnenministerium zu einer Änderung im Vergaberecht veranlasst, um den Schutz vertraulicher Informationen zu verbessern.

Informationen bzgl. des NSA-Zentrums in der Nähe von Frankfurt am Main liegen mir nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog