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Frage von Eva W. •

Frage an Gustav Herzog von Eva W. bezüglich Soziale Sicherung

Schonvermögen von wegen? Ich bin im 2. Monat Rentnerin. Dank der H4 Gesetze ist meine Rente um über 100€ niedriger, als sie vor den H 4 Gesetzen ausgerechnet war. Und da sagt mir der Abteilungsleiter für Sozialpolitik des DGB auf einer ABI Veranstaltung: "Ihre Rente ist die Quittung für Ihre Lebensleistung". Ich habe diese Verarmungsgesetze immer bekämpft und jetzt sollen diese Gesetze mit die Quittung für meine Lebensleistung darstellen?
Ich habe bereits im Jahr 2006 ein "Tribunal gegen Armut und Elend" durchgeführt, dessen Hauptforderung hieß: Anpassung des Schonvermögens des SGB XII an das Schonvermögen des SGB II.
In Ihrer Antwort zum Schonvermögen gehen Sie nur auf das SGB II ein, verschweigen aber, dass sich dies mit Renteneintritt auf ein Zehntel reduziert und nur noch dem Gegenwert eines Kiefernsarges entspricht und alles was drüber ist wirtschaftlich sparsam aufgebraucht werden muss, bevor Grundsicherung im Alter gewährt wird. Ist das Ihre Vorstellung von Gerechtigkeit: Menschen ein Leben lang unter Kuratel zu stellen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Willig,

vielen Dank für Ihre Frage zum Verhältnis zwischen der Höhe des Schonvermögens nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und dem SGB XII (Grundsicherung im Alter). Sie beziehen sich auf meine Antwort auf Abgeordnetenwatch vom 20.03.2013. Bevor ich auf Ihr Anliegen eingehen, möchte ich gerne klarstellen, dass ich die Rechtslage beim Schonvermögen im SGB XII nicht „verschwiegen“ habe, da es in der Frage, auf die ich konkret geantwortet habe nur um das SGB II ging.

Was die recht hart klingende Aussage des DGB-Kollegen angeht, so kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass er sie einfach so und ohne einen differenzierten Kontext geäußert hat. Vielleicht hat er sich ja ironisch auf die „Lebensleistungsrente“ der Ministerin von der Leyen bezogen.

Nimmt man aber den Satz an sich, so muss ich deutlich widersprechen: Insbesondere Frauen werden nach wie vor mit Benachteiligungen in ihren Erwerbsbiografien konfrontiert. Stichworte dazu sind:

-Im Durchschnitt geringerer Lohn bei gleicher Arbeit wie ihre männlichen Kollegen

-Oft unfreiwillig lang unterbrochene Erwerbstätigkeit nach der Geburt von Kindern aufgrund mangelhafter Angebote bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

-Sehr hoher Anteil von Frauen in niedrig oder geringfügig bezahlten Branchen (Beispiel Einzelhandel, Dienstleistungen..).

All diese Faktoren führen dazu, dass vor allem Frauen, die keine weiteren Versorgungsansprüche z. B. aus Witwenrenten geltend machen können viel zu oft in Armut im Alter geraten. Eine Armut, in deren Zusammenhang es für mich zynisch klingt und auch sachlich falsch ist, von einer „Quittung für die Lebensleistung“ zu sprechen.

Deshalb setzen wir uns als SPD ganz konkret ein für die Beseitigung vieler Ursachen von Altersarmut. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn, mit dem Gebot gleicher Bezahlung von Männern und Frauen, mit einer Verbesserung der Rahmenbedingen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um nur die wichtigsten zu nennen.

In Bezug auf die von Ihnen kritisierte Ungleichheit bei den jeweiligen Schonvermögen kann ich Ihnen mitteilen, dass den Fachleuten meiner Partei und meinen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales das Problem als solches bewusst ist und wir gemeinsam mit dem Dialogprozess der Friedrich-Ebert-Stiftung an einer Harmonisierung arbeiten. Ob am Ende dieses Prozesses ein Beschluss zur Gleichsetzung und wenn ja auf welchem Niveau stehen wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Sicher ist aber, dass wir die Situation der betroffenen Rentnerinnen und Rentner verbessern wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog