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Gunther Krichbaum
CDU
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Frage von Andreas S. •

Frage an Gunther Krichbaum von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

in ihrem „Regierungsprogramm 2017 – 2021“, dem aktuellen CDU-Wahlprogramm, heißt es auf Seite 63 im Kapitel „Sicherheit im Inneren und nach außen“:
„Wir wollen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig bleibt. Das macht es möglich, dass wir unseren humanitären Verpflichtungen durch Resettlement und Relocation nachkommen.“
Meine Frage dazu: Was bedeuten die Begriffe "Resettlement" und "Relocation" und was bedeutet das für die praktische Regierungspolitik Ihrer Partei?

Mit freundlichen Grüßen,

A. S..

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne erläutere ich Ihnen die Begriffe "Resettlement" und "Relocation" aus dem Regierungsprogramm der CDU/CSU und die jeweils dahinterstehenden Maßnahmen.

Relocation und Resettlement stehen für eine kontrollierte und überschaubare Aufnahme von Asylbewerbern sowie anerkannten Flüchtlingen:

Relocation ist ein solidarisches Umverteilungsverfahren zwischen stark und weniger belasteten EU-Staaten. Im Rahmen der europäischen Relocation-Programme hat Deutschland in den letzten beiden Jahren insgesamt circa 3.500 Asylbewerber aus Italien und Griechenland aufgenommen (Stand April 2017). Konkret geht es dabei um Personen, die nach dem Dublin-Verfahren in einem EU-Land bereits registriert sind und einen Asylantrag gestellt haben. Trotz Umverteilung müssen diese Personen das Asylverfahren in dem neuen Land vollständig durchlaufen und sind rechtlich mit anderen Asylbewerbern gleichgestellt. Es werden dabei jedoch Personengruppen ausgewählt, bei denen eine hohe Schutzquote (von 75 Prozent) zu erwarten ist.

Resettlement ist eine Umsiedlung von bereits anerkannten und besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Drittstaaten. Von 2012 bis 2015 sind insgesamt circa 1.400 Resettlement-Flüchtlinge eingereist. Seit 2016 handelt es sich um ein jährliches Kontingent von 800 Personen. Der sogenannte „Resettlement-Bedarf“ wird vom Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zuvor geprüft. Letztlich entscheiden Bundesregierung und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber eigenständig, welche, wie viele und ob überhaupt Flüchtlinge über diesen Weg aufgenommen werden sollen. Resettlement-Flüchtlinge, die zu uns nach Deutschland kommen, erhalten lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Danach wird – wie auch bei allen anderen Flüchtlingen – überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Rückkehr in das jeweilige Heimatland vorliegen. Erst wenn das nicht der Fall ist, wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ausgestellt.

Das bedeutet, dass es sich bei Relocation und Resettlement um zwei Verfahren handelt, die eine zahlenmäßig kontrollierte Aufnahme für wirklich schutzbedürftige Menschen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum

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