Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Wolfgang von S. •

Frage an Günter Krings von Wolfgang von S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

in der FAZ [ http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/leistungsschutzrecht-wie-wir-die-freie-presse-erhalten-1996025.html ] haben Sie eine Begründung für die Notwendigkeit des Leistungsschutzrechts als Gastbeitrag veröffentlicht. Daraus möchte ich eingangs ein Zitat entnehmen:

".. Die Presseverlage erbringen daneben aber auch eine andere Leistung: In Zeiten der Informationsflut haben sie eine Filterfunktion und helfen Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Eine Veröffentlichung in einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift ist ein Gütesiegel, das den Text einer breiten Öffentlichkeit empfiehlt und ihn dadurch veredelt. Presseverlage bürgen für eine besondere Qualität der von ihnen veröffentlichten Artikel, ähnlich einer Marke auf einem Produkt. .."

Jüngst erschien in mehreren Zeitungen - die nach ihrer Lesart zu den "Qualitätsmedien" gehören - Artikel zum Tode eines Kochs auf Sylt. Es stellte sich bei näherer Betrachtung [ http://gotorio.squarespace.com/start/2013/5/17/wie-die-deutschlands-medien-einen-star-koch-erfinden-und-die.html ] heraus, daß die Redaktionen dieser "Qualitätsmedien" einfach aus den Agenturmeldungen und offenbar (auch) voneinander abgeschrieben haben anstatt das zu leisten, was Sie als ´Filterfunktion´ bezeichneten, nämlich zu recherchieren.

Dies ist nur ein Beispiel, es gibt aber sehr viel mehr davon. Über mehrere Jahre habe ich ähnliche "Enten" oder "Falschinformationen" z.B. aus den "Westfälischen Nachrichten" und der "Münsterschen Zeitung" gesammelt.

Wie beurteilen Sie - vor dem Hintergrund ihrer FAZ-Stellungnahme und dem geschilderten Beispiel - aus heutiger Sicht die Notwendigkeit eines "Leistungs"schutzrechts?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Sulecki,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage zum Leistungsschutzrecht. Gern nehme ich hierzu Stellung.

Die von Ihnen genannten Beispiele sind in der Tat ernstzunehmende Fälle des Versagens der Filterfunktion der Presse. Dass Redakteure voneinander abschreiben oder Agenturmeldungen ungeprüft übernehmen, steht in völligem Widerspruch zu dieser Aufgabe und dem Leitbild des Qualitätsjournalismus.

Das größere Erregungspotential solch augenfälligen Presseversagens hat natürlich auch eine größere öffentliche Aufmerksamkeit zur Folge. Es muss aber auch gesehen werden, dass diese Fälle nicht die Regel, sondern die deutliche Ausnahme sind: Die große Mehrheit der in der Presse erscheinenden Artikel ist handwerklich nicht zu beanstanden. Dass diese Tatsache zu keinerlei öffentlichen Reaktionen führt, ist vielleicht nachvollziehbar, darf aber in der Beurteilung des in der deutschen Presse vorherrschenden Qualitätsstandard nicht einfach übergangen werden.

Ich bin daher der Auffassung, dass unsere vielfältige Presselandschaft durchaus den Schutz des Leistungsschutzrechts für Presseverleger verdient. Die hiermit geschaffenen sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen sind dazu nötig, auch im Internet durch verlegerische Leistung zu einem gerechten Lohn zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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