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Günther Schneider
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Frage von Matthias M. •

Frage an Günther Schneider von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Günther Schneider!
Ich hatte bereits vor 5 Jahren Kontakt mit Ihnen und Herrn Clemen CDU, er hat sich umfänglich im Nov. 2010, zur Problematik informiert. Die seinerzeit in Aussicht gestellte Klärung ist leider nicht erfolgt. Siehe auch seine aktuelle Antwort zur Landtagswahl auf AW.
Mit Ihrer Antwort vom 19.08. haben Sie mir aus den Herzen gesprochen. Es ist Ihnen auch bekannt, dass aus Leipzig eine europaweit einmalige Innovation, zur Problematik im SächsBestG von 1994, im Jahr 1996 hervorgekommen ist. Diese Innovation wurde von den federführenden Entscheidungsträgern der Stadtverwaltung und auch von den Fraktionen des Stadtrates nicht erkannt, vielmehr mit fadenscheinigen Begründungen, besonders beispielgebend für weitere Kommunen in Sachsen, behindert. Hier sei auch auf die Ausführungen von Frau Elke Hermann M. d. SLT hinzuweisen. Sie hat mit der Erklärung, dass es möglicherweise Menschen gibt welche neue Lösungen nicht wollen, den Finger auf die Wunde gelegt. Siehe hier: http://www.youtube.com/watch?v=c9rzDaEBK0w&feature=related Aus dieser Einwohneranfrage können Sie weitere Bemühungen entnehmen.
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/932139D5CBAF07F2C1257B4200337975/
Meine Fragen an Sie:
1. Werden Sie es weiterhin zulassen, dass sowohl die Staatsregierung wie die derzeitige Koalition ihre eigenen Wertvorstellungen z.B. „Bewahrung der Schöpfung“ und „Umweltrichtlinie öffentliches Auftragswesen“ SGV Bl. Nr. 28/91 ignorieren und die Ministerin die Ausschussmitglieder mit unwahren Erklärungen täuscht?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, darauf einzuwirken, dass auch in Leipzig die Intentionen des Gesetzgebers aus dem Jahre 1994 umgesetzt werden.
3. Wollen Sie weiterhin zulassen, dass eine Bestattungskultur praktiziert werden muss, welche entgegen der Würde des Menschen ist?
Das Grundgesetz garantiert die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus.

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Antwort ausstehend von Günther Schneider
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