Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
100 %
11 / 11 Fragen beantwortet
Frage von Peter A. •

Frage an Günter Krings von Peter A. bezüglich Recht

Guten Tag,

ich hätte gern gewußt, wie Sie dazu stehen, daß die Bürger und glücklicherweise nich nur diese sind betroffen, sondern auch die Volksvertreter, sonst wäre meiner Meinung noch weniger Interesse seitens der Politik vorhanden das Auskundschaften seitens unser tollen Verbündeten USA und UK aufzuklären, wenngleich, was sich in Berlin abspielt mehr als ein Trauerspiel ist, und was Sie davon halten, daß Journalisten angeklagt werden, die Ihre Arbeit machen, Ihre Herr Krings, denn ihre eigene machen die Journalisten sehr gut.
Was tun Sie also?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Albers,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie sprechen die NSA-Affäre sowie die Anklage der Organisation Netzpolitik.org an. In beiden Fällen geht es um die Abwägung zwischen Staatsschutz und der Informations- sowie Pressefreiheit. Das hohe Gut der Pressefreiheit bedarf stets eines besonderen Schutzes. Dies halte ich im Hinblick auf die Auslegung der Strafvorschrift des Landesverrates für besonders wichtig. Eine Grenze existiert aber auch für die Presse im Bestandsschutz des Staates. Das Funktionieren und die Errungenschaften unserer freiheitlichen Demokratie erfordern das Bewusstsein dieser Grenzen auf beiden Seiten. Das Strafverfahren gegen die Vertreter von Netzpolitik.org mag seitens des Generalbundesanwalts nicht besonders klug gewesen sein – das kann und will ich aber nicht beurteilen. Der Generalbundesanwalt hat jedenfalls das Recht, Fälle des Verrats, also der Veröffentlichung sensibler staatlicher Geheimnisse ernst zu nehmen. Im Rechtsstaat ist es übrigens kein ernsthaftes Argument, die tatsächliche oder vermeintliche „Untätigkeit“ des Generalbundesanwalts in anderen Fällen, (etwa im Hinblick auf die NSA-Spionagevorwürfe) als Begründung heranzuziehen, warum man nun auch hier, bei den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org, passiv bleiben müsse. Dass es andere gute Argumente gegen die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org geben mag, bleibt von dieser Feststellung natürlich unberührt. Gerade diejenigen, die die derzeitige politische Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts für falsch halten, sollten jetzt vielleicht öffentlich ein wenig Zurückhaltung bei ihrer Kritik üben. Die Pressefreiheit ist ein wichtiges Gut, die Unabhängigkeit der Justiz aber auch.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU