Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Jay S. •

Frage an Günter Krings von Jay S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krings,

zum Thema Vorratsdatenspeicherung nehme ich Bezug auf Ihre Antworten an Herrn L. vom 11.06.2012 und 15.06.2012, in dem Sie der Justizministerin u.a. unterstellen, dass sie alleine auf weiter Flur stehen würde und die Untätigkeit der Justizministerin kritisieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Klage_der_EU-Kommission
In beiliegenden Link können Sie sich gerne nochmal informieren, dass das Begleitgesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht klar u.a. aus rechtstaatlichen Gründen gestoppt wurde.
Das Bundesverfasserungsgericht entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Die dazugehörige EU-Richtlinie verstößt vermutlich gegen EU-Recht. Hierzu ist eine Klärung vor dem EU-Gerichtshof sogar wünschenswert.
Ist Ihnen bekannt, dass in Deutschland die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung ist?
Ist Ihnen bekannt, dass nicht nur Deutschland die Richtlinie aus rechtsstattlichen Gründen nicht umgesetzt hat?
Ist Ihnen bekannt dass die unverhältnismäßige Überwachung von Telefondaten wie z.B. bei der Demonstration in Dresden 2011 gegen die friedlich engagierte Bürger nicht zu einer Stärkung des Vertrauens in die Sicherheitsbehörden beiträgen?
Was haben Sie persönlich dazu beigetragen, dass die Richtlinie im Sinne des Bundesverfasserungsgerichts und im Sinne der Justizministerin umgesetzt werden kann?

In der Hoffnung, dass Sie sich mit dem Thema sachlicher beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

Dr. Günter Krings MdB, 2021
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