Fragen und Antworten


Die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro.

Wir werden schon im Gesetzgebungsprozess - zum Beispiel durch eine Sachverständigenanhörung - die Verfassungswidrigkeit der angekündigten Maßnahmen deutlich machen. Sollten CDU/CSU und SPD die Regelungen dennoch mit ihrer Mehrheit so beschließen, wie sie von Herrn Merz und Frau Bas formuliert worden sind, steht die Frage einer Normenkontrollklage.

Wer in einer Notlage die Polizei oder Feuerwehr anruft, sollte deshalb nicht entlassen werden. Den Einzelfall kann ich allerdings nicht einschätzen.