(...) Die von Ihnen zu Recht kritisierte Regelung hat mit dem 2014 vom Gesetzgeber neu gefassten Reisekostenrecht zu tun. Danach gilt eine regelmäßig aufgesuchte Arbeitsstätte als so genannte erste Tätigkeitsstätte, wenn man nur an dieser einen Arbeitsstätte tätig ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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