
Sie weisen auf ein generelles Problem hin. Wenn im Haushalt etwas kaputt geht und die Haftpflichtversicherung dafür eintritt, muss zunächst immer der Beschädigter selbst die Reparatur oder die Neuanschaffung bezahlen, um sich dann das Geld von der Haftpflichtversicherung zu organisieren.