
(...) Sie schreiben, dass es keine Gesetzesgrundlage für eine solche Handlungsweise der Deutschen Rentenversicherung gäbe und fragen zugleich nach eventuellen Gesetzeslücken, die eine solche Interpretation zulassen. Leider ist es so, dass die Einbeziehung der Flüchtlinge in das Rentenüberleitungsgesetz per Gesetz festgelegt wurde. (...)