
(...) Viele von ihnen wurden ja, so sie nicht vor 1937 geboren sind, zumindest in ihrer Altersversorgung wieder zu DDR-Bürgerinnen und -Bürgern gemacht: Nachdem ihnen zunächst eine Rente nach Fremdrentengesetz in Aussicht gestellt worden war, erfolgt die Versorgung für die Berufsjahre in der DDR nun nach Rentenüberleitungsgesetz, also nach dem Gesetz, nach dem auch alle in der DDR verbliebenen Menschen ihre Rente erhalten. (...)