(...) Natürlich ist die Bundesagentur gesetzlich verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Dennoch stellt die Weitergabe Ihrer Daten ohne Einwilligung, entgegen dem allgemeinen Rechtsempfinden, oft keinen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze dar. Der Grund dafür lässt sich im 24. (...)
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