
(...) Über die Gründe, warum er diese nur anfangs genutzt hat, vermag ich nicht zu urteilen. Allerdings entspricht es sowohl dem Grundgesetz als auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Existenzminimum für alle Menschen in unserem Land gewährleistet werden muss. Dazu gehört auch, dass man nicht auf der Straße leben muss. (...)