Sieht die Bundesregierung oder Ihre Fraktion hier rechtspolitischen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Klarstellung im WEG-Recht oder der Zivilprozessordnung (ZPO).
nach § 27 Abs. 1 Nr. 6 WEG ist die Trennung von Gemeinschafts- und Verwaltervermögen zwingend vorgeschrieben. Diese gesetzliche Treuhandvorgabe schützt das Eigentum und dient der Geldwäscheprävention.
In der Praxis werden Eigentümer in Zahlungsverfahren jedoch oft zivilrechtlich gezwungen, auf Konten von Drittfirmen zu zahlen. Laufen gegen diese Konteninhaber strafrechtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche, gerät der Bürger in einen unauflösbaren Konflikt zwischen zivilrechtlicher Zahlungspflicht per Staatsgewalt und dem Risiko, in illegale Finanzstrukturen einzuzahlen.
Ich frage Sie als erfahrenen Juristen und Mitglied des Rechtsausschusses:
Sieht Ihre Fraktion hier rechtspolitischen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Klarstellung im WEG-Recht oder der ZPO, um ausnahmslos sicherzustellen, dass zivilrechtliche Titel nur auf das offizielle Eigenkonto der jeweiligen Eigentümergemeinschaft vollstreckt werden dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
Sören L.

