Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist u. a. die Bündelung der Datenschutzaufsicht über die private Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant. Unterstützen auch Sie das Vorhaben?

https://tinyurl.com/52n6f9en

Nach Erkenntnissen der GFF (Schrems) aus one-pager zu 5 Jahren der DSGVO (https://tinyurl.com/ycx7cyj9 sowie https://tinyurl.com/4uw4ajf2), die ich selbst u. von Betroffenen aus Verfahren nach Art. 77 DSGVO bestätigen kann, zeichnen sich die meisten dt. Datenschutzaufsichtsbehörden durch "viele Köpfe, wenige Resultate" sowie verbreitete "krude Theorien" im Bereich der Abweisung u. Verschleppung v. Betroffenenrechten aus. Das gilt insbes. für die für "viele Köpfe", "wenige Resultate" & "krude Theorien" bekannte LDI NRW (https://tinyurl.com/prwv8574). Beschwerden werden von der (iSd EuGH v. 7.12.23) sich jahrelang irrtümlich als petitionsähnlich sehenden Aufsichtsbehörde oft gar bzw. jahrelang nicht bearbeitet. GFF-Stichprobe: https://tinyurl.com/prwv8574, Bsp.: https://tinyurl.com/mr22xxe5) Gegenüber Betroffenen beruft sich die LDI auch bei ca. 10 Verfahren nach Art. 77 DSGVO auf "kapazitative" Grenzen. Hingegen EuGH v. 9.1.25: https://tinyurl.com/3hzkz76z

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Gregor Golland
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