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Gregor Golland
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Frage von Heinz S. •

Frage an Gregor Golland von Heinz S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werden Sie aktiv dazu beitragen, dass das Kumulieren und Panaschieren nach Vorbild von Bayern zur nächsten Kommunalwahl in NRW eingeführt wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitz,

das Thema war zuletzt 2007 Thema auf dem 28. CDU-Landesparteitag. Die CDU Nordrhein-Westfalen sprach sich damals gegen die Einführung von "Kumulieren und Panaschieren" in das Kommunalwahlrecht von Nordrhein-Westfalen aus.

Das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW.S.374), das am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, sieht kein Kumulieren und Panaschieren vor.

Kumulieren und Panaschieren befürworte ich im wesentlichen aus folgenden Gründen zur Zeit nicht:

- Das vorgeschlagene Modell des Kumulierens und Panaschierens, das sich am "Süddeutschen Modell" in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz orientierte (Anzahl der zu vergebenen Stimmen entspricht der Anzahl der zu wählenden Vertreter), eignet sich nicht für Nordrhein-Westfalen aufgrund der Vielzahl von großen Kommunen und Kreisen. Dies bedingt, dass die Kandidaten vielfach nicht bekannt und die Stimmzettel sehr groß sein müssten.
- Es besteht die Gefahr des Anstiegs der Quote ungültiger Stimmen.
- Die Auszählungszeiten und der entsprechende Aufwand sind deutlich höher. Dadurch erfolgt eine spätere Feststellung des Wahlergebnisses, vielfach nicht mehr am Wahlabend.
- Es entstehen höhere Kosten.

Für weitere Informationen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielleicht sollten wir nochmal persönlich über dieses Thema sprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Golland

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