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Gerhard Schick
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Frage von Carmen R. •

Frage an Gerhard Schick von Carmen R. bezüglich Frauen

Auch heute noch leben zahlreiche Menschen als Sklaven in Unfreiheit. Sie werden ausgebeutet und sind der permanenten Willkür anderer ausgeliefert. Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt es auch in Deutschland. Laut einer Erhebung leben hierzulande rund 14.500 moderne Sklaven. Die britische Risikoanalysefirma "Verisk Maplecroft" schreibt in ihrem Menschenrechtsreport (Feb 2016), dass gerade die Flüchtlingskrise zu steigender Zwangsarbeit in Europa führt. Außerdem werden in Europa im Zuge des organisierten Menschenhandels hauptsächlich von Osteuropa nach Westeuropa vorwiegend Mädchen und junge Frauen in die Zwangsprostitution verkauft.

Letztlich liegt es auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, vor der Verletzung der Menschenrechte nicht die Augen zu verschließen. Die Nachfrage regelt das Angebot. Deshalb wird von Organisationen wie z.B. „Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V.“ ein Sexkaufverbot zum Schutz der Opfer vorgeschlagen.

Wie schätzen Sie die Situation der Prostituierten in Deutschland, bzw. Mannheim ein, wie sehen Sie die aktuellen Gesetzeslage und was halten Sie von einer Gesetzesänderung in Richtung Sexkaufverbot zur Eindämmung des Menschenhandels und der menschenunwürdigen Zustände im Bereich der Prostitution?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich finde Menschenhandel und Zwangsprostitution gehören zu den widerlichsten Phänomenen. Sie stehen für das Gegenteil von dem, wofür wir Grünen streiten: Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Als finanzpolitischer Sprecher meiner Fraktion versuche ich, über den Kampf gegen Geldwäsche meinen konkreten Beitrag gegen Menschenhandel zu leisten. Denn es wird ja immer versucht, die Gewinnen aus solchen illegalen Geschäften in die legale Wirtschaft zu schleusen. Da ist ein wichtiger Ansatzpunkt im Kampf gegen Menschenhandel.

Sie haben konkret nach dem Prostituiertenschutzgesetz gefragt. Wir Grünen haben uns im Bundestag gegen das Prostituiertenschutzgesetz ausgesprochen, da wir es für kontraproduktiv halten. Wir begrüßen jedoch die im Gesetzentwurf enthaltene Genehmigungspflicht für Prostitutionsgewerbe. Auf diese gewerberechtlichen Regelungen hätte sich die Bundesregierung beschränken sollen. Stattdessen verfolgt das Prostituiertenschutzgesetz einen komplett falschen Ansatz. Es geht nicht um den Schutz der Prostituierten, sondern um Kontrolle, Entmündigung und Fortsetzung ihrer Stigmatisierung. Die Meldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung lehnen wir ab, denn sie treiben Prostituierte in die Illegalität und widersprechen ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Das Gesetz geht jetzt zu Lasten von Prostituierten, Ländern und Kommunen, ohne die Rechte der Prostituierten zu verbessern. Wir wollen die Rechte und den Schutz von Frauen und Männern, die in der Prostitution arbeiten, durchsetzen und stärken. Dazu wollen wir z.B. freiwillige Beratungsangebote stärken und finanziell unterstützen. Dazu wollen wir z.B. freiwillige Beratungsangebote stärken und finanziell unterstützen. Unsere Grüne Fraktion im Mannheimer Gemeinderat hat dafür gesorgt, dass kommunal keine Gebühren für die Beratung erhoben werden, und auch die Kosten zur Gewerbeanmeldung sind auf 40 € gedeckelt. Das ist gut und richtig so.

Die noch unzureichende Reform der Straftatbestände des Menschenhandels und der Zwangsprostitution wollen wir im Zusammenhang der ausstehenden Gesamtreform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vollenden. Das Strafrecht allein kann aber die Probleme nicht lösen. Deshalb brauchen wir für die Opfer auch wirksamen aufenthaltsrechtlichen Schutz und eine gute Beratung. Durch ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Mitarbeitenden der Opferberatungsstellen wollen wir die Beratung stärken, damit die Opfer sich unbesorgt an diese Stellen wenden können. Wir sprechen uns für die Einrichtung eines Fonds für Härteleistungen für Opfer von Menschenhandel aus und sind dazu auch im Bundestag initiativ geworden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3256).

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick