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Gerhard Eck
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Frage von Otto K. •

Frage an Gerhard Eck von Otto K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Eck,

als gelernter Bauzeichner und erfahrener Bauleiter kennen Sie sich sicherlich in allen Bereichen des Hausbaus bestens aus.

Es ist eine gute Sache, dass durch das Baukindergeld die CSU den Hausbau für junge Familien erleichtert. Vielen Dank dafür!

Allerdings wurde das Bauen in der letzten Dekade durch eine Vielzahl an neuen Verordnungen und Vorschriften immer teurer und teurer, z.B. durch die wirtschaftlich unsinnige Wärmedämmung.

In Berlin dreht seit längerem im Bundestag der Entwurf einer Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt seine Runden.

Schon jetzt ist der Erdaushub beim Bau eine teure Angelegenheit; sollte diese Verordnung aber ungeändert in Kraft treten, wird in Zukunft jedweder Aushub, der nicht Humus ist, als Abfall deklariert. Dies hat zur Folge, dass man selbst dafür geeigneten Aushub nicht mehr auf dem eigenen Grundstück verteilen darf, sondern als Abfall teuer auf einer dafür hoffentlich noch nahe gelegenen Deponie entsorgen muss.

Dadurch entsteht ein Haufen an Kosten, sowohl für die Deponie als auch die LKW-Fahrten dahin, die den Hausbau für viele extrem verteuern.

Die auf Erdbau spezialisierten Firmen beklagen sich bereits seit langem, dass sie nicht mehr wissen, wohin mit dem Erdaushub, weil dafür normale Bauschuttdeponien nicht zugelassen sind, sondern es nur wenige dafür zugelassene Deponien gibt, die auch noch Kapazitäten dafür frei haben. Also wird nicht selten der Aushub zig Kilometer weit durch die Landschaft gefahren, sofern der Bauherr ihn nicht illegal irgendwo verteilt.

Durch die geplante bundesweite Mantelverordnung würde sich dieses Szenario noch deutlich verschlimmern; viele Landkreise laufen bereits seit langem dagegen Sturm!

Wie beurteilen Sie diese geplante Mantelverordnung, und wie lässt sich diese mit dem erklärten Ziel der CSU, mehr erschwinglichen Wohnraum zu schaffen, vereinbaren?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

der Umgang mit überschüssigem Bodenaushub gestaltet sich sowohl für staatliche, kommunale und private Bauherrn in den letzten Jahren zunehmend problematisch. Das liegt insbesondere daran, dass Betreiber von Verfüllgruben oder Deponien i.d.R. nur Material annehmen, dass umfangreich, kosten- und zeitintensiv beprobt und untersucht wurde.

Um der dadurch entstandenen angespannten Entsorgungssituation mit steigenden Entsorgungskosten entgegenzusteuern, hat der Ministerrat bereits am 17. April 2018 einen 6-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen. Dieser Plan sieht u.a. speziell zu der von Ihnen angesprochenen Thematik vor, Verschärfungen entgegenzutreten, die sich aus der geplanten Mantelverordnung des Bundes für die Entsorgung von Bauaushub ergeben können. So wird sich Bayern bei den anstehenden Verhandlungen im Bundesrat für eine Länderöffnungsklausel einsetzen, um die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, für Bayern praxisgerechte Lösungen zu erreichen, die die schadlose Verwertung von Bodenmaterial praxisgerecht ermöglichen. So müssen die Regelungen zur Umlagerung von Boden am Herkunftsort vereinfacht werden; insbesondere müssen Zwischen- und Umlagerungen sowie erneute Prüfungsanforderungen auch dann entfallen, wenn nachgewiesen worden ist, dass keine schädliche Bodenveränderungen durch die Umlagerung hervorgerufen werden. Diese Forderung hat vor allem Relevanz für Aushub in städtischen Bereichen sowie bei geogen vorbelasteten Böden. Damit könnte insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Umlagerung von Bodenaushub auf demselben Baugrundstück praxistauglich handhabbar gemacht und unnötiger Aufwand vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Eck MdL