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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Helga W. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Helga W. bezüglich Gesundheit

Danke für die Antwort . Das die gesetzliche Krankenkasse eine solidargemeinschaft ist verstehe ich.,habe auch 39.5 Jahre eingezahlt. Ich bin also nicht erst im Alter eingetreten sondern mit 16 Jahren. und habe bis zum zweiten Kind gearbeitet. Dann habe ich mich 9 Jahre um meine Familie gekümmert. Was verstehen Sie unter einem längeren Zeitraum? ich war bei der AOK vom 26. 09.60-30.11.81 und dann wieder vom 11.09.90 bis 31.03 09. Ist das kein längerer Zeitraum? Außerdem wüßte ich gerne wer diese Regelung eingeführt hat,die ich verstehen würde ,wenn ich erst die Vorteile einer privat-Versicherung genieße und dann im Alter in die Gesetzliche wechsle.Ist aber bei den meisten Frauen die nur wegen der Kinder ausgesetzt haben nicht der Fall.

Mit freundlichem Gruß
H.Wolf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dank für Ihre Email vom 2. Mai 2013, in dem Sie mich erneut zur 9/10tel Regelung für den Beitritt zur Krankenversicherung der Rentner fragen.

Diese Regelung wurde mit der Gesundheitsstrukturreform im Jahr 1988 unter der Federführung von Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm eingeführt. Die Reform des Gesundheitswesens war damals eine vordringliche Aufgabe der Sozialpolitik und eines der bedeutendsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Zeit. Die ständig ansteigenden Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mussten gesenkt und stabilisiert werden. Eine Neuordnung der GKV war unbedingt notwendig, um das hohe Niveau unseres Gesundheitswesens auf Dauer für die Versicherten zu sichern. In diesem Zusammenhang wurde auch die 9/10tel Regelung für Rentner eingeführt. Nach dieser Vorschrift ist nur die zweite Hälfte des gesamten Erwerbslebens ausschlaggebend. Lücken sind dabei grundsätzlich kein Problem, solange insgesamt gesehen 9/10 der relevanten Zeit eine Versicherung bei der GKV bestand.

Ich entnehme Ihrem Schreiben vom 27. März 2013, dass Sie während der neun Jahre, in denen Sie sich um Ihre Familie gekümmert haben, mit Ihrem Ehemann, der Postbeamter war, versichert waren. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mann in der Postbeamtenkrankenkasse krankenversichert war und Sie entsprechend in dieser Zeit ebenfalls bei dieser Krankenkasse versichert waren. Die Postbeamtenkrankenkasse ist jedoch keine GKV. In Ihrem Fall besteht aus diesem Grund eine Besonderheit. Bei Frauen, die mit ihrem Mann in der GKV familienversichert waren, werden diese Familienzeiten als Versicherungszeiten der GKV angerechnet. Bei den meisten Frauen entsteht deshalb keine „GKV-Lücke“.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB