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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Helga W. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Helga W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

als ich 2009 meinen Rentenantrag stellte wurde mir mitgeteilt, ich würde die 90%regelung nicht erfüllen und müßte mich freiwillig pflichtversichern, Ich habe trotz 2Kindern insgesamt 39,5 Jahre gearbeitet und das reicht nicht? Wer hat dieses Gesetz gemacht das trifft doch hauptsächlich wieder Frauen. Können Sie mir erklären warum das mit dieser Regelung gemacht wurde?

Mit feundl, Gruß Helga Wolf (war vom 30.11.81 -11.9.90 zu Hause und bei meinem Mann Postbeamten B versichert.Niemand hat mir erklärt, daß ich dadurch später N achteile hätte)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner, insbesondere zur 9/10tel Regelung.

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder zahlen in der Regel abhängig von ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit Beiträge. Diese richten sich nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko. Dennoch haben alle Versicherten im Krankheitsfall Anspruch auf die gleiche Versorgungsleistung. Die Mitglieder der Solidargemeinschaft GKV unterstützen und helfen sich in diesem System gegenseitig. In der Praxis bedeutet das eine Solidarität zwischen Jung und Alt. Junge Versicherte sind in der Regel gesund und haben deshalb einen geringen Bedarf an Krankheitsleistungen. Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit zu erkranken und entsprechend steigt der Bedarf an Versorgungsleistung. Dieser Gedanke trägt aber nur, wenn der Zugang zur GKV so geregelt ist, dass neue Mitglieder nicht erst im Fall einer deutlichen Risikoerhöhung aufgenommen werden. So ist beispielsweise Versicherten einer privaten Krankenkasse ab einem Alter von 55 Jahren der Wechsel in die GKV nicht mehr möglich.

Das ist der Hintergrund der 9/10tel Regelung (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) für den Beitritt von Rentnern in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Nur wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens ganz überwiegend (90%) gesetzlich versichert war, also über einen längeren Zeitraum eingezahlt hat, kann als Rentner pflichtversichert sein. Angerechnet werden auch Zeiten der Familienversicherung in der GKV. In dieser Zeit erwirbt der Versicherte eine Art Anwartschaft. Der Versicherungsstatus ändert sich mit dem Renteneintritt nicht mehr. Ist die 9/10tel Regel nicht erfüllt, bietet sich aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. Die Beiträge richten sich dann nicht nur nach der Rentenhöhe, sondern nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB