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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Arnulf F. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Arnulf F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
In Ergänzung der Fragen von Herrn Dr.Holdefleiß und Ihrer Antwort vom 24.09.2009 wollte ich Ihnen an dieser Stelle zunächst die Auswirkung bundesdeutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung zu dieser Thematik in der Praxis, d.h. aus persönlicher Erfahrung zu schildern.
Das ist in der erforderlichen Kürze hier leider nicht möglich. Deshalb hier nur das Ergebnis der aktuellen Gesetzeslage, welches mir durch die DRV für 10 Jahre Vollbeschäftigung als Akademiker gerade mal 1,2 Entgeltpunkte, also z.Zt. rund 32 €/Monat bescheinigt.
Seit 2005 bin ich mit meiner Angelegenheit vor dem Sozialgericht in München. Auch auf Grund, der von Ihnen so rechtsstaatlich klar geschilderten Gesetzeslage liegt es nahe, dass irgend wann die Zurückweisung meiner Klage und damit eine dramatische Reduzierung meiner bisher sicher geglaubten Disposition für´s Alter erfolgt.
Ich habe gegen das Unrechtssystem in der DDR gekämpft und werde nun auf diese weise durch das deutsche Rechtssystem nochmals abgestraft. Mit Sicherheit bin ich in dieser Situation nicht allein.
In Kürze feiern wir das 20-jährige Jubiläum des Mauerfalls. Sollte das nicht Anlaß dafür sein, auch an die Deutschen zu denken, die durch ihren Mut und ihre Opferbereitschaft zur Beseitigung des DDR-Unrechtssystems maßgeblich beigetragen haben, denen aber hinsichtlich Ihrer Rente nun Unrecht widerfährt.
Aus Sowjetzonen-Flüchtlingen sind im Laufe der Geschichte erst Bundesbürger, dann Bestandsübersiedler ohne Lobby geworden, die letzten Endes mit DDR-Bürgern gleichgesetzt werden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Auffassung zu dieser Thematik und insbesondere zu dem von Ihnen erwähnten Rü-ErgG hinsichtlich fehlender Fristen, Ausgleichssregelungen, ect. überprüfen und Wege aus dieser Ungerechtigkeit aufzeigen.
Auf welchem Weg kann gesichert werden, daß ein s.g.Bestandsübersiedler nicht eine geringere Rente als ein EX-Stasi-Mitarbeiter erhält ?
Mit freundlichen Grüßen
Arnulf Fritzsche
Gröbenzell

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fritzsche,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Bezug auf meine Antwort an Herrn Dr. Holdefleiß zum Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) bei abgeordnetenwatch.de nehmen und weitergehende Fragen stellen.

Bei den Regelungen des Rentenüberleitungsgesetzes, des Rentenüberleitungsergänzungsgesetzes und des Fremdrentenrechts handelt es sich um eine äußerst detaillierte und komplexe Materie. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind daher mit den mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht zu beantworten.

Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihren Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden. Dort gibt es Experten, die sich mit dieser Materie intensiv auseinandergesetzt haben und Ihnen sicher mit kompetenten Antworten weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB