
Wir gehen davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig ist und haben seither stets darauf gedrängt, sie wieder zu streichen.
© Tobias Koch
Wir gehen davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig ist und haben seither stets darauf gedrängt, sie wieder zu streichen.
Zudem gibt es in der NEM-Verordnung bislang keinerlei Festlegungen zu zugesetzten Stoffen und deren Höchstmengen. Besonders vor dem Hintergrund, dass eine Einstufung und Prüfung der Produkte, resp. deren Wirksamkeit und Sicherheit durch die Lebensmittelbehörden der Länder aufgrund mangelnder Kapazitäten nur stichprobenartig erfolgt, ist dies aus gesundheitspolitischer Sicht nicht akzeptabel.
Es erfordert eine gründliche Analyse und Bewertung, um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Patienten angemessen berücksichtigt werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet ist.
Gerne können Sie diese Zahlen noch einmal auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes nachlesen.
Offenbar fehlt ihr nach nicht einmal zwei Jahren bereits die Kraft für wirkliche Reformen.
Angesichts der zunehmenden Häufigkeit gesundheitlicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, die Augen nicht vor denjenigen zu verschließen, die an negativen Impffolgen leiden.