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Georg Kippels
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Kippels , warum verweigert die Union die Abschaffung des Ehegattensplittings?Nachfrage zu Ihrer Antwort an Herrn U. G.MfG P. B.

https://www.rundschau-online.de/politik/ehegatten-splitting-union-lehnt-abschaffung-vehement-ab-1118783

Wäre ein Realsplittingsystem wie es die OECD vorschlägt nicht sinnvoller?

Zitat OECD Abs.3.2.1:Eine verfassungskonforme Option wäre ein Realsplittingsystem, bei dem die Ehepartner*innen einzeln veranlagt werden, aber ein partieller Einkommenstransfer in Form eines festen Freibetrags ermöglicht wird, ..., um gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen Rechnung zu tragen.

Simulationen zeigen, dass ein Wechsel …. in Kombination mit zusätzlichen Kinderfreibeträgen und niedrigeren Einkommensteuersätzen aufkommensneutral zu erreichen ist, Ungleichheiten reduzieren kann und die geleisteten Arbeitsstunden um 0,16 % bzw. 59 000 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöhen kann, vornehmlich durch eine Steigerung des Arbeitsangebots von Frauen

https://www.oecd.org/de/publications/2025/06/oecd-economic-surveys-germany-2025_b395dc9b/full-report/addressing-skilled-labour-shortages_9edb78e6.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde faktisch eine Steuererhöhung für Familien bedeuten, ein Umstand, den es angesichts bereits bestehender hoher Steuerlasten zu vermeiden gilt. 

Zum anderen stellt das Ehegattensplitting -laut Bundesverfassungsgericht - eine sachgerechte Besteuerung dar, welche sich am grundrechtlichen Schutz der Ehe und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten orientiert. Eine andere Besteuerungsform wäre natürlich möglich, jedoch muss diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, in deren Rahmen das Steuerrecht alles zu unterlassen hat, was die Ehe beeinträchtigt, bzw. die Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe beeinflusst. 

Den Versuch, diese Debatte dafür zu nutzen, um die Lifestyle-Teilzeitdebatte zu kritisieren und sie auf dieser thematischen Ebene weiterzuführen, halte ich ebenfalls für nicht zielführend. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wird in erster Linie vom Lebensalltag der Familien (Elternschaft, Kinderbetreuung, etc.) bestimmt und darf daher -ganz im Sinne des oben ausgeführten Grundsatzes- nicht durch steuerliche Nachteile erzwungen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

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