Wie positionieren Sie sich zur Erstattung des von den Rentnern, im Rahmen der Beitragserhöhung ab Januar, zu viel gezahlten Pflegekassenbeitrags?
Zum 1. Jan. 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht. Hintergrund ist die PBAV 2025.
Während die Arbeitnehmer die Anpassung direkt im Januar spürten, waren die Rentner aufgefordert die rückwirkende Erhöhung ab Juli in Form eines einmaligen Nachzahlungsbetrags zu bezahlen - pauschal 1,2 Prozent der Brutto-Monatsrente.
Die Umsetzung der Beitragserhöhung erfolgte nachgelagert – zeitgleich mit der Rentenerhöhung - auf der Basis der erhöhten Juli-Rente; anstatt auf der Grundlage der niedrigeren Rentenbezüge der Monate Jan. bis Juni. Dadurch waren Rentner verpflichtet, eine überhöhte Nachzahlung zu leisten;
im Ergebnis, eine systematischen Ungleichbehandlung, die dazu führte, dass Rentenbezieher geschädigt wurden.
Es bestanden durchaus alternative Möglichkeiten, z. B. die Beitragserhöhung, ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate - also ab März - nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen.