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Frage von Werner B. •

Wie positionieren Sie sich zur Erstattung des von den Rentnern, im Rahmen der Beitragserhöhung ab Januar, zu viel gezahlten Pflegekassenbeitrags?

Zum 1. Jan. 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht. Hintergrund ist die PBAV 2025.

Während die Arbeitnehmer die Anpassung direkt im Januar spürten, waren die Rentner aufgefordert die rückwirkende Erhöhung ab Juli in Form eines einmaligen Nachzahlungsbetrags zu bezahlen - pauschal 1,2 Prozent der Brutto-Monatsrente.

Die Umsetzung der Beitragserhöhung erfolgte nachgelagert – zeitgleich mit der Rentenerhöhung - auf der Basis der erhöhten Juli-Rente; anstatt auf der Grundlage der niedrigeren Rentenbezüge der Monate Jan. bis Juni. Dadurch waren Rentner verpflichtet, eine überhöhte Nachzahlung zu leisten;

im Ergebnis, eine systematischen Ungleichbehandlung, die dazu führte, dass Rentenbezieher geschädigt wurden.

Es bestanden durchaus alternative Möglichkeiten, z. B. die Beitragserhöhung, ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate - also ab März - nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung (PBAV) 2025 wurde erlassen, um den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung anzupassen. Diese Anpassung ist notwendig, um den steigenden Kosten im Pflegebereich Rechnung zu tragen und die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten. Die Rentenversicherung setzt damit nur das zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Recht um. Eine Erstattung ist daher nicht angedacht. 

Selbstverständlich verstehe ich dennoch Ihren Unmut bezüglich der finanziellen Mehr-Belastung, die die einmalig erfolgte Anpassung der Beiträge auf die Rentenbezüge im Juli mit sich brachte. Jedoch möchte ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die ebenfalls im Juli 2025 -im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung- erfolgte Rentenerhöhung um 3,74 Prozent für eine deutliche Verbesserung der Kaufkraft der Renten gesorgt haben. Die Renten stiegen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich nur um 2,2 Prozent ansteigen. Von einer systematischen Ungleichbehandlung kann man daher meines Erachtens nicht sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

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