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Gabriele Molitor
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Frage von Anna B. •

Frage an Gabriele Molitor von Anna B. bezüglich Senioren

Hallo,
wieso greift uns Rentnern der Staat immerzu, ohne uns um unsere Meinung gefragt zu haben, in unsere Geldbörse?
Reicht es nicht, dass der Getzgeber mir 18% meiner Rente, die ich nach 45 Arbeitsjahren, aus gesundheitl. Gründen (40 % Schwerbehinderung) mit 60 angetreten habe, einbehält? Das sind immerhin ca. 350€ Bruttorente weniger.
Mir dann auch noch als Rentnerin mehr für die Pflegeversicherung einbehält, weil ich keine Kinder habe. Wieso werden wir Bürger nicht gefragt, warum wir keine Kinder haben? Ich leide z.B. sehr darunter, dass meine damalige Ehe von ca. 25 Jahren kinderlos blieb und ich deswegen auch keine Enkelkinder habe und nun alleine leben muß.
Außerdem muß ich als Rentnerin mit 60, 10 Jahre lang, also bis 70, auch noch zusätzlich einen nicht geringen Betrag monatl. an die Krankenkasse zahlen, weil ich mir während der Arbeitsjahre erlaubt habe, etwas für meine Altersversorgung anzusparen, dies aber nicht als Rente erhalte, sondern mir als Kapitalzahlung für schlechte Zeiten zurückgelegt habe. Das schlimme ist, dass mir bis 70 jeden Monat dieser Betrag fehlt, obwohl ich durch eine veränderte Lebensweise seit 9/2009 (Trennung nach 4 Jahren vom Lebensgefährten) und hohen Kosten für einen Neuanfang,
der ursprüngliche Betrag gar nicht mehr auf meinem Konto ist.
Durch die stetig steigenden Kosten und gesetzl. vorgegebenden Abgaben, habe ich als Rentnerin nach 45 non Stop Arbeitsjahren gerademal ca. 40€ (nach Abzug der Fixkosten) mehr im Monat zum Leben, als ein Sozialempfänger. Finden Sie das gerecht?
Armes Deutschland! Ich möchte eigendl. nicht mehr in D leben, habe aber leider nicht mehr genug Geld bzw. Rente, um auswandern zu können.
Mit traurigen Grüßen verbleibe ich
A. Bärm

Porträtfoto Gabriele Molitor
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Bärm,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie Ihre schwierige persönliche Rentensituation schildern.

Lassen Sie mich vorweg eine generelle Bemerkung machen zur Rentenpolitik der FDP. Die Liberalen stehen für eine generationengerechte Rentenpolitik, die den Erfordernissen einer älter werdenden Gesellschaft entspricht. Dies bedeutet, dass Jüngere und Ältere, Beitragszahler und Rentner in einem fairen Miteinander die demografischen Lasten tragen müssen.
Um das Rentensystem zukunftsfähig zu machen, müssen Regelungen und Gesetze an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Hierzu gehören beispielsweise die Einführung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung im Jahr 2005 oder die Erhöhung des geltenden Renteneintrittsalters.

Die Änderung der Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im April 2001 den Auftrag erteilte, eine Regelung zu treffen, die die Kindererziehungsleistung bei der Beitragsbemessung der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt. Alle Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die kinderlos sind, haben diesen Beitrag ab dem 23. Lebensjahr zu bezahlen. Es gibt allerdings Ausnahmen für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, für Wehr- und Zivildienstleistende oder Empfängern von Arbeitslosengeld. Die Höhe des Beitragszuschlags beläuft sich auf 0,25%.

Das bisher geltende Renteneintrittsalter von 65 Jahren wurde für Angestellte im Jahr 1911 und für Arbeiter im Jahr 1916 festgelegt. Angesichts einer seitdem um mindestens 30 Jahre gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung und deutlich verbesserter Lebens- und Arbeitsbedingungen ist die maßvolle Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahre 2030 vertretbar und angesichts der demografischen Entwicklung auch geboten.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie, bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind, und und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Wenn Sie nicht schwerbehindert und vor 1951 geboren sind, prüft Ihr Rentenversicherungsträger auf Antrag, ob Sie berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Generell gilt, dass bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ist mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent zu rechnen.

Wie ich Ihrer Situationsschilderung entnehmen kann, sind Sie nun von diesen Regelungen besonders betroffen. Ich kann verstehen, dass diese Situation für Sie sehr unbefriedigend und belastend ist. Erkundigen Sie sich doch bei der Rentenversicherung, möglicherweise kann einer der Ausnahmetatbestände bei Ihnen angewendet werden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit besten Grüßen
Gabriele Molitor