(...) Für solche Fälle – gerade auch in Verbindung mit langjährigen Berufsjahren, die bei gesundheitlich stärker belastenden Tätigkeiten häufig anzutreffen sind – existieren trotz der grundsätzlichen Regelaltersrente von 67 Jahren verschiedene Regelungen, die einen früheren Renteneintritt (ohne Rentenabschläge) ermöglichen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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