(...) Das Schulessen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es durch einen gemeinnützigen Verein, etwa einen Schul- oder Elternverein, im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgegeben wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

