
(...) Die Lieferung der Kampfpanzer an ein Land wie Saudi-Arabien verstößt allerdings eindeutig gegen die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19. Januar 2000, die solche Lieferungen in Spannungsgebiete untersagen. (...)