(...) um für den Bundestag wählbar zu sein, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Geregelt ist dies im Bundeswahlgesetz ( http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/downloads/rechtsgrundlagen/bundeswahlgesetz.pdf ). (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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