Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Elke B. •

Frage an Gabriela Heinrich von Elke B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Heinrich,

ich möchte gerne wissen, wie Sie sich zu dem neuen Infektionsschutzgesetz positionieren. Ich persönlich habe große Bedenken, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung und viele weitere Grundrechte in Gefahr sind. Der Paragraf 36 Absatz b wird geändert, von einer schwerwiegenden Krankheit zu einer bedrohlichen Krankheit. Wieso? Was ist eine bedrohliche Krankheit? Ausserdem steht im Absatz 10, dass Eingriffe ohne Zustimmung im Bundesrat möglich sind. Es werden im Absatz 8 Satz 1 Menschen, die nach Deutschland mit einem erhöhten Risiko einreisen (fast alle Länder wurden zu Risikogebieten erklärt) haben einen Immunitätsausweis vorzulegen, der polizeilich kontrolliert werden soll! Bitte überlegen Sie! Die Polizei soll mich nach einem Immunitätsausweis fragen und mich dann nicht einreisen lassen ohne Impfung? Also eine Impfpflicht durch die Hintertüre?

Ich bitte um Stellungnahme.

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Elke Barabas

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

bei der von Ihnen angesprochenen Änderung des Gesetzestexts handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Diese soll die im Gesetz verwendete Terminologie vereinheitlichen. Im Gegensatz zur schwerwiegenden übertragbaren Krankheit, ist der Begriff der bedrohlichen übertragbaren Krankheit bereits in § 2 Nummer 3 Buchstabe a des bisherigen Infektionsschutzgesetzes legaldefiniert. Die Definition lautet folgendermaßen: „eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann“.

Bei den Einreiseregeln aus Risikogebieten geht es um Folgendes: Sollte ein wirksamer und sicherer Impfstoff zur Verfügung stehen, dann braucht es für Geimpfte keine Quarantäne mehr. Diejenigen mit dokumentierter Impfung können dann einfach einreisen. Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, muss damit rechnen, sich – wie bisher – nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne begeben zu müssen. Selbstverständlich braucht aber niemand damit zu rechnen, ohne Impfung nicht mehr aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkommen zu dürfen.

Im § 36 Absatz 10 wird hierzu klargestellt, dass es die Verpflichtung zu einem Test geben kann. Schon jetzt kann das Gesundheitsamt – auf Basis einer Verordnung des Bundesgesundheitsministers – Einreisende aus Risikogebieten bis zu zehn Tage nach Einreise dazu auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen oder einen Test zu machen. Für den grenzüberschreitenden Verkehr soll auch die Grenzpolizei stichprobenhaft die Einreise aus Risikogebieten kontrollieren.

Mit diesen Regeln soll verhindert werden, dass das Virus aus Regionen mit hoher Infektionslage sozusagen aus dem Urlaub mitgebracht wird und andere Menschen angesteckt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

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